Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den
Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten
unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung.
Schadensersatzansprüche gegenüber einem Dritten befriedigt berechtigte und schützt zugleich den VN (Versicherungsnehmer) und die mitversicherten Personen vor
unberechtigten Ansprüchen, indem diese abgewehrt werden (passiver Rechtsschutz). Versichert sind Personen- und Sachschäden zur vereinbarten Versicherungssumme und die daraus entstehenden
Vermögensschäden.